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Ich bin Ihnen vorschriftsmäßig gemäß § 6 Nr. 3/4 Steuerberatergesetz behilflich.
Mit mir an Ihrer Seite gehören Unwägbarkeiten im Bereich Lohn- und Gehalt der Vergangenheit an. Im einzelnen biete ich Ihnen:
- Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Elektronische An- Um- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern
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- Lohnsteuer-Anmeldung inklusive elektronischer Übermittlung an Ihr Finanzamt
- Übernahme Ihrer Geschäftskorrespondenz
- Ordentliche Archivierung von Unterlagen
- Auswertungen, Analysen
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