Vorschriftsmäßige Lohnabrechnung

Ich bin Ihnen vorschriftsmäßig gemäß § 6 Nr. 3/4 Steuerberatergesetz behilflich.
Mit mir an Ihrer Seite gehören Unwägbarkeiten im Bereich Lohn- und Gehalt der Vergangenheit an. Im einzelnen biete ich Ihnen:

  • Erstellung laufender Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Elektronische An- Um- und Abmeldungen bei Sozialversicherungsträgern
  • Lohnsteuer-Anmeldung inklusive elektronischer Übermittlung an Ihr Finanzamt
  • Übernahme Ihrer Geschäftskorrespondenz
  • Ordentliche Archivierung von Unterlagen
  • Auswertungen, Analysen
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... und die Bücher sind in Ordnung