Die Gesundheit und die Arbeitsfähigkeit der Arbeitnehmer zu erhalten, liegt im gemeinsamen Interesse von Arbeitgeber und Beschäftigten. Betriebliche Gesundheitsförderung nimmt deshalb einen immer höheren Stellenwert ein. Um Arbeitgeber zu motivieren, sich stärker für die Gesundheit der Mitarbeiter zu engagieren, hat der Staat eine Steuerbefreiung für Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung eingeführt. Bis zu 500 Euro bleiben pro Arbeitnehmer und Jahr lohnsteuer- und auch sozialversicherungsfrei.
Gefördert werden alle Leistungen, die den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern und die arbeitsbedingten Belastungen des Bewegungsapparates reduzieren bzw. diesen vorbeugen.
Zu den geförderten Leistungen zählen beispielsweise:
Kurse zur gesunden Ernährung
Kurse zur Stressbewältigung und Entspannung
Rückenschulungen
Suchtprävention
Dem Arbeitgeber steht es dabei frei, ob er betriebsintern Kurse für Mitarbeiter anbietet oder externe Kurse finanziell unterstützt. Damit diese Leistungen unter die Steuerbefreiung fallen, müssen sie jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht werden. Eine Umwandlung des Arbeitslohnes ist nicht möglich.
Finanziert der Chef Mitgliedsbeiträge für Sportvereine und Fitnessstudios, fallen diese Zahlungen nicht unter die Steuerbefreiung.
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